Button Lösung für Internetshops – Stichtag erster August 2012

Written by admin. Posted in Allgemein

Ab dem 1. August 2012 müssen alle Online Shops beziehungsweise jeder eCommerce Shop das sogenannte Button Lösungskonzept ausgeführt haben, die von dem deutschen Gesetzgeber als verpflichtend eingeführt worden ist. Wer sich gegen die Umsetzung entscheidet, riskiert teure Abmahnungen. Gleichzeitig ist keinerlei Kaufvertrag, denn der eCommerce Shop mit dem Kunden eingegangen ist, gültig, sollte der Käufer diesen anfechten.

Was genau ist diese Button-Lösung?

Der Missbrauch im World Wide Web nahm die letzten Jahre fortdauernd zu. Immer öfter wurden User dazu verleitet, sich in einem Netzwerk zu registrieren oder angeblich kostenfreies Informationsmaterial zu bestellen, um hinterher eine Rechnung zu erhalten und feststellen zu müssen, dass sie sich auf einer kostenpflichtigen Webseite angemeldet oder ein zu bezahlendes Abo abgeschlossen hatten. Der deutsche Gesetzgeber hat darum die Button Lösung eingeführt, die ab dem 1. August 2012 unwiderruflich obligatorisch ist und offensichtlich macht, dass jeder Button, der zu diesem Zweck führt, dass man etwas nicht umsonst erwirbt, klar erkennbar genau darauf hinweist. Dies kann beispielsweise durch die Worte „kostenpflichtig bestellen“ stattfinden. Gleichzeitig muss der User genau darüber aufgeklärt werden, für welchen Gegenstand oder welche Service genau er bezahlt. Die „Button Lösung“ ist aus diesem Grund für jedweden eCommerce Shop von großer Bedeutung, weil es sich da ausschließlich darum dreht, etwas gebührenpflichtig zu kaufen.

Was passiert bei einer Nicht-Umsetzung?

Besonders ausländische Betreiber eines Online Internetshops dürften gern wissen wollen, was passiert, wenn sie die „Button-Lösung“ nicht umsetzen, da sie nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis bei uns gebührenpflichtig abgemahnt werden können, wie es deutschen Shopbetreibern droht. Sie stehen vor der Schwierigkeit, dass für sie keinerlei Kaufvertrag mehr rechtskräftig ist, sollte der Kunde diesen anfechten. Einfacher gesagt: Der Kunde muss nicht zahlen. Rechtlich dagegen wehren, können sich die Shopbetreiber nicht, denn ein Prozess würde in der Bundesrepublik stattfinden und wegen des Gesetzes über die „Button-Lösung“ zugunsten des Kunden entscheiden.

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